Die Leistungen des Chiropraktors werden von der Grundversicherung der Krankenkassen (obligatorische Versicherung), von den Unfallversicherungen, der Invaliden- und der Militärversicherung ohne vorgängige Überweisung einer anderen Medizinalperson – etwa des Hausarztes – bezahlt.
Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Krankenkasse auf die Möglichkeit der freien Arztwahl verzichtet haben, entscheiden der Hausarzt oder Ihre «HMO» (Gesundheitszentrum der Krankenkasse), ob Sie zu Lasten der Krankenkasse einen Chiropraktor aufsuchen dürfen.
Chiropraktik wird in einer steigenden Zahl von Fällen erfolgreich angewendet. Es ist unwahrscheinlich, dass der Hausarzt oder die «HMO» den Zugang zur Chiropraktik verwehren. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich als Mitglied an Ihre Patientenorganisation Pro Chiropraktik.